Spruch Dem Rekurs wird nicht Folge gegeben. Die beklagte Partei ist schuldig, der klagenden Partei die mit 46.516,28 S (darin 7.752,71 S Umsatzsteuer) und dem Nebenintervenienten die mit 46.515,60 S (darin 7.752,60 S Umsatzsteuer) bestimmten Kosten des Rekursverfahrens binnen 14 Tagen zu bezahlen.…
Text Begründung: Am 10. Februar 1995 wurde ein Rettungshubschrauber der klagenden Partei zu einem Rettungseinsatz im Bereich einer Vorarlberger Langlaufloipe gerufen. Nach der Landung bei einer Grenzkontrollstelle um 10 Uhr 52 hob der Pilot um 10 Uhr 55 wieder ab und flog etwa 60 bis 70 m über der Erdob…
Rechtliche Beurteilung Der Rekurs ist, wie sich aus den nachstehenden Ausführungen ergeben wird, zulässig; er ist jedoch nicht berechtigt. 1. Gemäß § 89 Abs 3 GOG können schriftliche Eingaben an das Gericht auch im telegraphischen Wege erfolgen, was insbesondere für die Erhebung von Rechtsmitteln gilt. Als diese Regelung …