Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die klagende Partei ist schuldig, der beklagten Partei die mit 559,15 EUR (darin 93,19 EUR USt) bestimmten Kosten der Revisionsbeantwortung binnen 14 Tagen zu ersetzen.…
Text Entscheidungsgründe: Die Streitteile sind jeweils Alleineigentümer benachbarter Liegenschaften, zwischen denen sich eine fast genau in Ost West Richtung verlaufende Grenz und Stützmauer befindet. Die Liegenschaft des Beklagten liegt erheblich tiefer als die nördlich angrenzende der Klägerin, di…
Rechtliche Beurteilung Die dagegen erhobene Revision der Klägerin ist nicht berechtigt. Vorauszuschicken ist, dass sich die vom Beklagten hergestellte Betonplatte auch nach der Rechtsauffassung der Klägerin jedenfalls auf (bzw über) einer Grundfläche befindet, an der der Beklagte durch Ersitzung Eigentum erworben hat. F…