Spruch Dem Rekurs und der Revision wird nicht Folge gegeben. Die beklagte und widerklagende Partei ist schuldig, der klagenden und widerbeklagten Partei die mit S 7.605,-- (darin S 1.267,50 Umsatzsteuer) bestimmten Kosten der Revisionsbeantwortung binnen 14 Tagen zu ersetzen.…
Text Entscheidungsgründe: Die Parteien haben am 3.1.1975 vor dem Standesamt Innsbruck die Ehe geschlossen. Beide Teile sind österreichische Staatsbürger, der letzte gemeinsame Wohnsitz war in Innsbruck. Der Ehe entstammen zwei minderjährige Kinder. Mit der am 12.11.1990 beim Erstgericht eingelangten …
Rechtliche Beurteilung Der Rekurs ist gemäß § 519 Abs 1 Z 1 ZPO zulässig; er ist aber nicht berechtigt. Das Berufungsgericht hat die Berufung der Beklagten zurecht mangels Beschwer zurückgewiesen. Die Beklagte strebte in ihrer Berufung den Ausspruch des alleinigen, jedenfalls des überwiegenden Verschuldens des Klägers a…