RS0109746 – OGH Rechtssatz
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Verknüpfungen & Referenzen
Eine streitanhängige Leistungsklage über die Gegenforderung hindert nicht deren Geltendmachung mittels prozessualer Aufrechnungseinrede in einem anderen Verfahren.
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Eine streitanhängige Leistungsklage über die Gegenforderung hindert nicht deren Geltendmachung mittels prozessualer Aufrechnungseinrede in einem anderen Verfahren.