JudikaturJustizRS0109697

RS0109697 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
19. Mai 1998

Der Minderheitsgesellschafter einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung hat gegen die mit qualifizierter Mehrheit von den Hauptgesellschaftern beschlossene errichtende Umwandlung der Gesellschaft mit beschränkter Haftung in eine Kommanditgesellschaft kein Zustimmungsrecht (Vetorecht), selbst wenn ihm in der übertragenden Gesellschaft ein Aufgriffsrecht (Sonderrecht) eingeräumt ist.

Entscheidungen
2