Spruch Der Revision wird Folge gegeben. Das Urteil des Berufungsgerichts wird dahin abgeändert, dass das Ersturteil wiederhergestellt wird. Die beklagten Parteien sind schuldig, den klagenden Parteien die mit 2.361,98 EUR (darin enthalten 263,13 EUR USt und 783,20 EUR Barauslagen) bestimmten Kosten des Re…
Text Entscheidungsgründe: Die Streitteile sind Miteigentümer einer Liegenschaft, auf der Wohnungseigentum begründet ist. Der Kauf und Wohnungseigentumsvertrag vom 7. 12. 2000, mit dem der ursprüngliche Alleineigentümer der Liegenschaft Anteile an einen weiteren Miteigentümer veräußerte, enthält unter an…
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist zur Klarstellung der Rechtslage zulässig; sie ist auch berechtigt. 1.1 In Erweiterung der bereits mit der Wohnrechtsnovelle 1997 BGBl I 1997/22 initiierten „Privatisierung“ der Nutzwertermittlung (vgl dazu T. Hausmann in Hausmann/Vonkilch , Österreichisches Wohnrecht § 9 WEG Rz 65; …