RS0109435 – OGH Rechtssatz
RS0109435 – OGH Rechtssatz
Verknüpfungen & Referenzen
Verpflichtet sich ein Noterbe dem erbserklärten Erben gegenüber, bei Vorliegen gewisser Bedingungen, einen von ihm gestellten Antrag auf Inventarisierung des Nachlasses zurückzuziehen, so kann die Beurteilung, ob diese Bedingungen eingetreten sind, nur im streitigen Rechtsweg geklärt werden.