RS0109419 – OGH Rechtssatz
RS0109419 – OGH Rechtssatz
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Es besteht keine gesetzliche Verpflichtung, das Einkommen einer knapp Neunzehnjährigen bei Gewährung eines Kredits mit monatlichen Rückzahlungsraten von etwa S 2.000,-- über deren bzw die Angaben des Dienstgebers hinaus zu überprüfen. Auch aus § 36 BWG ergibt sich keine derartige Sorgfaltspflicht. Eine Einkommensprüfung zum Schutz eines (dann) Volljährigen ist überhaupt nicht vorgesehen.