JudikaturJustizRS0109338

RS0109338 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
12. Januar 1999

Unterläßt das Gericht die erforderlichen Belehrungen beziehungsweise Anleitungen gemäß § 39 Abs 2 Z 1 ASGG, so stellt dies einen erheblichen Verfahrensmangel im Sinne des § 496 Abs 1 Z 2 ZPO dar, der zur Aufhebung des Urteils führen muß; beruht diese Verletzung auf einer unrichtigen rechtlichen Beurteilung, so liegt der Anfechtungsgrund der unrichtigen rechtlichen Beurteilung vor.

Entscheidungen
2