Spruch I. Der außerordentlichen Revision wird teilweise Folge gegeben . II. Die Urteile der Vorinstanzen werden dahin abgeändert, dass die Entscheidung zu lauten hat: „1. Es wird zwischen der Klägerin und einerseits den erst- und drittbeklagten Parteien sowie anderseits den zweit- und drittbeklagten Parte…
Text Entscheidungsgründe: In den 1960er-Jahren war der Drittbeklagte Angestellter der K*****fabrik ***** und stellte für dieses Unternehmen außerdem als Einzelunternehmer Hilfsprodukte, darunter Lötwasser und Polyesterbeschichtungen für Karniesen, her. Ursprünglich war der Drittbeklagte als Konstrukteur …
Rechtliche Beurteilung Die außerordentliche Revision ist zulässig; sie ist auch teilweise berechtigt. 1. Voranzustellen ist, dass nach § 33 Abs 3 Satz 2 PSG die Änderung der Stiftungsurkunde mit der Eintragung in das Firmenbuch wirksam wird und insoweit konstitutiv ist (RIS-Justiz RS0123556; 6 Ob 101/11b; Arnold PSG 2 § 3…