Spruch Der Revision wird Folge gegeben. Die Urteile der Vorinstanzen werden in ihrem Punkt 1 a dahin abgeändert, daß sie als Teilurteil zu lauten haben: "Der Beklagte ist schuldig, auf jenem Teil des Grundstückes 334/1, Grundbuch *****, der durch die Beil./A als annähernd trapezförmige Fläche durch Schr…
Text Entscheidungsgründe: Der Kläger ist aufgrund des Kaufvertrages vom 12.1.1983 grundbücherlicher Eigentümer der Liegenschaft *****, Grundbuch ***** (vulgo "W*****alpe"), zu der unter anderem das Grundstück Nr 334/1 gehört. Der Beklagte ist grundbücherlicher Eigentümer der Liegenschaft EZ *****, Grun…
Rechtliche Beurteilung Die außerordentliche Revision des Klägers ist zulässig und berechtigt. Der Kläger behauptet einen Eingriff des Beklagten in sein Grundeigentum (des Grundstückes 334/1) und begehrt Unterlassung weiterer Störungen seines Eigentumsrechtes und die Wiederherstellung des früheren Zustandes. Der Beklagte…