Spruch Der Revision wird Folge gegeben und das angefochtene Urteil dahin abgeändert, dass das Urteil des Erstgerichtes wiederhergestellt wird. Die beklagte Partei ist schuldig, der klagenden Partei die mit S 5.917 (darin S 986,20 Umsatzsteuer) bestimmten Kosten des Berufungsverfahrens und die mit S 7.115…
Text Entscheidungsgründe: Der Kläger begehrte, den Beklagten für schuldig zu erkennen, das nördlich von dem zum gemieteten Haus B***** gehörenden Garten gelegene, in dem angeschlossenen Plan mit den Punkten A-B-C-D bezeichnete Grundstück geräumt von seinen Fahrnissen der klagenden Partei binnen 12 Woch…
Rechtliche Beurteilung Vorweg ist darauf hinzuweisen, dass die außerordentliche Revision des Klägers nicht schon nach § 502 Abs 3 ZPO unzulässig ist, sodass auch kein Anwendungsfall des § 508 ZPO vorliegt: Gemäß § 502 Abs 2 ZPO in der hier maßgeblichen Fassung der WGN 1997 ist die Revision jedenfalls unzulässig, wenn de…