JudikaturJustizRS0108931

RS0108931 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
13. Januar 2009

1. Ein Vermächtnis kann ein für die Begründung von Wohnungseigentum ausreichender Titel sein. 2. Der nach § 2 Abs 2 Z 1 WEG erforderlichen Zustimmung aller Miteigentümer ist jedoch in einem solchen Fall nur dann entsprochen, wenn der Erblasser Alleineigentümer der betreffenden Liegenschaft war oder sich der Vermächtnisnehmer in einer Rechtsposition befindet, in der er - etwa gestützt auf § 2 Abs 2 Z 1 zweiter Halbsatz WEG (wegen bereits bestehenden Wohnungseigentums) - die Zustimmung aller übrigen Anteilseigentümer erzwingen kann.

Entscheidungen
4