JudikaturJustizRS0108875

RS0108875 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
08. November 2011

Es entspricht nicht dem Gesetz, daß ein "Geisterfahrerunfall" geradezu typisch das Vergehen der fahrlässigen Gemeingefährdung nach § 177 Abs 1 StGB darstelle, sondern es ist in jedem einzelnen Fall die subjektive Tatseite genau zu prüfen und die rechtliche Subsumtion vorzunehmen.

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