JudikaturJustizRS0108866

RS0108866 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
18. Oktober 2022

Die Entschädigungsansprüche der §§ 6 bis 7b MedG sind solche sui generis, auf die nicht schlechthin die Grundsätze des Schadenersatzrechtes anwendbar sind. Sie stehen der Höhe nach nicht zur Disposition des Betroffenen. Die Verpflichtung zur Zahlung entsteht erst durch die gerichtliche Entscheidung.

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10