Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die klagende Partei ist schuldig, der beklagten Partei die mit EUR 665,94 (darin enthalten EUR 110,94 USt) bestimmten Kosten der Revisionsbeantwortung binnen 14 Tagen zu ersetzen. …
Text Entscheidungsgründe: Über Auftrag der Klägerin, die ua einen Fachmarkt für Küchen betreibt, führte die Speditionsfirma G***** GmbH, Innsbruck (im Folgenden nur Speditionsfirma oder Spedition genannt) im Dezember 1999 den Transport einer Küche des Herstellers H*****, Traun, von Innsbruck zu einem in…
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist, da aus den im Beschluss des Berufungsgerichtes über den Moniturantrag angestellten Erwägungen eine Stellungnahme des Obersten Gerichtshofes angezeigt erscheint, zwar zulässig, aber nicht berechtigt. Einleitend ist festzuhalten, dass die Speditionsversicherung nach hM eine Schadensv…