JudikaturJustizRS0108739

RS0108739 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
20. Januar 2005

Der durch die vereinbarte Vertragsstrafe pauschalierte Verzögerungsschade kann nur dann neben Nichterfüllungsschäden begehrt werden, wenn die zu ersetzenden Interessen nicht ident sind.

Entscheidungen
2