JudikaturJustizRS0108723

RS0108723 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
13. Juni 2006

Auch ein zu ideellen Zwecken gegründeter Verein kann Kaufmann werden, wenn er ein Handelsgewerbe im Sinne des § 1 Abs 2 HGB betreibt. Wenn daher ein Verein in einem Teilbereich die Erzielung von Gewinn beabsichtigt, ohne daß dabei die Gewinnerzielung zum Hauptzweck des Vereines wird und ohne daß es zu Gewinnausschüttungen an die Mitglieder kommt, kann ihm Kaufmannseigenschaft zukommen. Hier:

Kaffeehausbetrieb eines Kulturvereins.

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