Spruch 1) Die Parteibezeichnung der klagenden und widerbeklagten Partei "A*****gesellschaft mbH, ***** wird auf "G*****gesellschaft mbH, *****, berichtigt. 2) Der Revision wird Folge gegeben. Das angefochtene Urteil wird aufgehoben. Die Rechtssache wird zur neuerlichen Entscheidung über die Berufung der…
Text Begründung: Eine Rechtsvorgängerin der klagenden und widerbeklagten Partei (im folgenden klagende Partei) und die beklagte und widerklagende Partei (im folgenden Beklagter) schlossen am 31.Mai 1985 einen "Programm-Nutzungsvertrag" über ein EDV-Programm ab, das für die Verwendung in Rechtsanwaltska…
Rechtliche Beurteilung Mittels Schriftsatzes vom 27.Jänner 1997 (Einlangen) teilte der Beklagte dem Revisionsgericht unter Vorlage eines Firmenbuchauszugs (Stichtag 17.Jänner 1997) mit, daß die klagende Partei mit der (bisherigen) Nebenintervenientin verschmolzen worden sei. Das stimmt mit dem Inhalt des Firmenbuchs über…