JudikaturJustizRS0108639

RS0108639 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
22. September 2020

Die notwendige Publizität einer Sicherungszession im Fall einer mittels EDV geführten Buchhaltung (Speicherbuchhaltung) ist nur dann gegeben, wenn der Vermerk (Buchvermerk) nicht nur bei Kundenkonten, sondern auch in der Liste der offenen Posten (Debitorenposten) (OP-Liste) aufscheint.

Entscheidungen
11