JudikaturJustizRS0108381

RS0108381 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
20. Februar 2002

Eine privatrechtliche Vereinbarung zwischen einem Arzt und dem Rechtsträger des betroffenen Krankenhauses, wonach der Rechtsträger berechtigt ist, einen "Hausrücklaß" vom ärztlichen Honorar einzubehalten, ist wegen des darin gelegenen Verzichtes auf unabdingbare Entgeltansprüche während des aufrechten Arbeitsverhältnisses nicht wirksam. Art II der nöKAG - Novelle 1995 ist auf derart unwirksame Vereinbarungen nicht anzuwenden.

Entscheidungen
3