RS0108326 – OGH Rechtssatz
RS0108326 – OGH Rechtssatz
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Eine legatarische Verfügung über eine Liegenschaft, die unter eine fideikommissarische Substitution auf den Überrest fällt, ist als Vermächtnis einer fremden Sache wirkungslos.
Diesem Legatar steht dann aber gegenüber einem Vermächtnisnehmer, der sich auf eine gültiges und wirksames Kodizill berufen kann, kein außerordentliches Erbrecht nach § 726 ABGB zu.