Spruch Der außerordentlichen Revision wird Folge gegeben und das angefochtene Berufungsurteil dahin abgeändert, daß das Ersturteil wiederhergestellt wird. Die beklagte Partei ist schuldig, der klagenden Partei die mit S 21.130,88 (einschließlich S 2.418,48 Umsatzsteuer und S 6.620 Barauslagen) bestimmten…
Text Entscheidungsgründe: Der Motor des PKW Porsche 911 des Klägers war durch einen Motorschaden unbrauchbar geworden. Deshalb suchte der Kläger einen Ersatzmotor. Zu diesem Behufe wandte er sich an den Beklagten, der dem Kläger versprach, ihm bei der Beschaffung eines Ersatzmotors samt Einbau zu helfe…
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist zulässig und auch berechtigt. Zu Recht macht der Kläger ua geltend, daß die Rechtsansicht des Berufungsgerichtes, daß die Voraussetzunngen der laesio enormis nicht vorlägen, schlicht unverständlich sei. Zwar handelt es sich bei der Frage, ob laesio enormis vorliegt, in der Regel …