Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die klagende Partei ist schuldig, der beklagten Partei die mit S 4.871,04 (darin enthalten S 811,84 Umsatzsteuer) bestimmten Kosten der Revisionsbeantwortung binnen 14 Tagen bei Exekution zu ersetzen.…
Text Entscheidungsgründe: Der Kläger ist (grundbücherlicher) Hälfteeigentümer des Baurechts bis 31.12.2017 an der Liegenschaft EZ 1700 KG L*****, Baurechtseinlage EZ 1750 KG L*****, die Beklagte und Rainer Qu*****, seine Kinder, zu je einem Viertel. Die Mutter der Beklagten hatte der Beklagten und Rain…
Rechtliche Beurteilung Die außerordentliche Revision des Klägers ist zwar zulässig, jedoch nicht berechtigt. Der Kläger leitet sein Begehren auf verbücherungsfähige Einwilligung in die Löschung des auf seinem Hälfteanteil zugunsten der Beklagten einverleibten Belastungs- und Veräußerungsverbotes, Stellung (bzw eventuali…