Spruch Dem Revisionsrekurs wird nicht Folge gegeben. Der angefochtene Beschluß wird in der Sache mit der Maßgabe bestätigt, daß der Wiedereinsetzungsantrag der verpflichteten Partei gegen die Versäumung der Widerspruchsfrist zurückgewiesen wird. Die verpflichtete Partei hat die Kosten ihres Rechtsmittel…
Text Begründung: Aufgrund eines von der betreibenden Partei am 4.9.1995 beim Erstgericht eingebrachten Antrages bewilligte dieses mit Beschluß vom 11.10.1995 (ON 30) aufgrund eines ausländischen Exekutionstitels Exekution durch Pfändung des nationalen Anteils von zugunsten der verpflichteten Partei bei…
Rechtliche Beurteilung Der Revisionsrekurs ist zulässig, aber nicht berechtigt. Zutreffend geht die Revisionsrekurswerberin (wie offenbar auch schon das Rekursgericht) davon aus, daß entgegen dem sich aus dem Spruch der Rekursentscheidung ergebenden Anschein in Wahrheit keine vollbestätigende Entscheidung vorliegt. Ande…