Spruch Der Revision wird Folge gegeben. Die Entscheidung des Berufungsgerichts wird dahin abgeändert, dass das klageabweisende Ersturteil einschließlich seiner Kostenentscheidung wiederhergestellt wird. Die Kläger sind schuldig, der Beklagten jeweils binnen 14 Tagen die mit 1.193,38 EUR (darin 198,90 EUR …
Text Entscheidungsgründe: Die Kläger sind je zur Hälfte Eigentümer der Liegenschaft EZ 1532 GB ***** bestehend aus dem GST-NR 474/8, welches vormals mit dem GST-NR 474/7 vereinigt worden war. Die Liegenschaft EZ 1618 GB *****, an der Wohnungseigentum begründet ist, besteht aus den GST NR 473/1, 473/6 un…
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist zulässig und berechtigt, weil das Berufungsgericht die Passivlegitimation der Beklagten rechtsirrig bejaht hat. 1.1. Die Beklagte macht Aktenwidrigkeit geltend, weil das Berufungsgericht unzutreffend unterstellt habe, das Vorbringen der Kläger, wonach die Fichten dem Sichtschutz ged…