Spruch Dem Revisionsrekurs wird teilweise Folge gegeben. Die Sachbeschlüsse der Vorinstanzen werden in der Weise abgeändert, dass sie einschließlich des bestätigten Teils wie folgt zu lauten haben: "Der nach Maßgabe der §§ 12a Abs 2 und Abs 3, § 46a Abs 1 MRG iVm § 16 Abs 1 Z 1 MRG angemessene Hauptmiet…
Text Begründung: Zur Vorgeschichte der gegenständlichen Mietrechtssache kann auf die zu 5 Ob 109/98k (ecolex 1998, 712 = immolex 1998, 263/167 = EWr I/12a/47 = RdW 1999, 23 = WoBl 1999, 159/71) ergangene Entscheidung des erkennenden Senates verwiesen werden. Demnach steht fest, dass durch einen Gesells…
Rechtliche Beurteilung Der Revisionsrekurs ist zulässig, jedoch nur teilweise berechtigt. Als unstrittig ist zu unterstellen, dass der vom Erstgericht zum Stichtag 1. 11. 1993 festgestellte angemessene Hauptmietzins für das verfahrensgegenständliche Geschäftslokal unter oder zumindest nicht über dem Betrag liegt, der si…