JudikaturJustizRS0107959

RS0107959 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
24. November 2022

Der Revisionsrekurs gegen die Bestätigung der Abweisung auf Erlag einer aktorialen Kaution ist entgegen dem den Obersten Gerichtshof nicht bindenden Ausspruch des Gerichtes zweiter Instanz ungeachtet dessen, ob eine erhebliche Rechtsfrage vorliegt, gemäß § 528 Abs 2 Z 2 ZPO jedenfalls unzulässig, weil der angefochtene erstrichterliche Beschluss zur Gänze bestätigt worden ist.

Entscheidungen
7