JudikaturJustizRS0107954

RS0107954 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
21. Dezember 2022

Die anfechtbare Zahlung kann nicht als Erfüllung der Verbindlichkeit angesehen werden, es handelt sich dabei um eine bloße Scheinzahlung. Der Empfänger einer solchen Zahlung ist zu deren Zurückweisung berechtigt.

Entscheidungen
7