JudikaturJustizRS0107907

RS0107907 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
13. März 2002

Mangels Auffindbarkeit, Verfügbarkeit oder sachlicher Bestellungsrechtfertigung einer der im § 281 ABGB genannten Personen ist eine andere, dort nicht genannte Person zum Sachwalter gemäß § 273 ABGB zu bestellen; deren Verpflichtung zur Übernahme des Amtes besteht in Analogie zur Bestimmung für die Vormundbestellung nach § 200 ABGB. Auch die Bestimmungen über die notwendige und freiwillige Entschuldigung kommen analog zur Anwendung.

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