BundesrechtBundesgesetzeAllgemeines bürgerliches GesetzbuchErster Theil. Von dem Personen-Rechte.Drittes Hauptstück Rechte zwischen Eltern und KindernSechster Abschnitt Annahme an Kindesstatt§ 200

§ 200Widerruf und Aufhebung

In Kraft seit 01. Juli 2018
Up-to-date