Spruch Der Revision wird Folge gegeben. Die Entscheidungen der Vorinstanzen werden dahin abgeändert, daß das Versäumungsurteil des Erstgerichtes insgesamt lautet: "Der Anspruch der beklagten Partei wider die klagende Partei aufgrund des vor dem Handelsgericht Wien zu 30 Cg 459/89 am 14.12.1990 geschloss…
Text Entscheidungsgründe: Die Streitteile schlossen am 14.Dezember 1990 vor dem Handelsgericht Wien zu 30 Cg 459/89 einen gerichtlichen Vergleich, in dem sich die nunmehr klagende Partei verpflichtete, der beklagten Partei S 63.750,-- Zug um Zug gegen Lieferung eines Magic II Entwicklungssystems Versio…
Rechtliche Beurteilung Die Zulässigkeit ergibt sich daraus, daß die über den Einzelfall hinaus bedeutende Frage, ob ein Rücktritt vom gerichtlichen Vergleich bei Schuldnerverzug generell nur dann zusteht, wenn dieses Recht vorbehalten wurde, vom Höchstgericht in den letzten Jahrzehnten nicht zu entscheiden war und von ih…