Spruch Dem Revisionsrekurs wird nicht Folge gegeben. Die verpflichtete Partei hat die Kosten ihres erfolglosen Rechtsmittels selbst zu tragen. Der Antrag des für die verpflichtete Partei bestellten Kurators, die betreibende Partei dazu zu verpflichten, ihm die Kosten des Revisionsrekurses zu ersetzen, b…
Text Begründung: Die betreibende Partei beantragte, ihr aufgrund des Versäumungsurteils des Landesgerichtes Wr.Neustadt vom 19.11.1993, 22 Cg 357/93p zur Hereinbringung der vollstreckbaren Forderung von S 232.012,40 sA gegen die Verpflichtete "P***** Gesellschaft mbH, ***** G*****" die Exekution durch …
Rechtliche Beurteilung Der Revisionsrekurs der Verpflichteten ist nicht berechtigt. Vorweg ist darauf hinzuweisen, daß die Verpflichtete sowohl von der betreibenden Partei schon im Exekutionsantrag und in den weiteren Schriftsätzen also auch von den Vorinstanzen unrichtig "P***** Gesellschaft mbH" bezeichnet wurden. Tat…