Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die klagende Partei ist schuldig, der beklagten Partei, die mit S 6.337,80 (darin S 1.056,30 Umsatzsteuer) bestimmten Kosten der Revisionsbeantwortung binnen 14 Tagen zu ersetzen.…
Text Entscheidungsgründe: Der Beklagte gründete gemeinsam mit Ing.Christian S***** und der L*****-Aktiengesellschaft (kurz: L***** AG) die klagende Partei. Aufgrund des florierenden Geschäftsganges entstand für das Unternehmen ein erhöhter Platzbedarf, sodaß schließlich Ing.Christian S***** und der Bek…
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist zwar zulässig, aber nicht berechtigt. An der Zulässigkeit der ordentlichen Revision vermag auch der Umstand nichts zu ändern, daß nach Erlassung des Berufungsurteils der Oberste Gerichtshof in seiner E 2 Ob 2344/96m (teilweise veröffentlich in ÖJZ-LSK 1997/64 und 65 = immolex 1997…