JudikaturJustizRS0107694

RS0107694 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
29. November 2021

Der Verpflichtete kann die Aufhebung eines Strafbeschlusses mit Impugnationsklage unter anderem dann erreichen, wenn er im Prozess dartut, ein Unterlassungsgebot ohne jedes Verschulden verletzt zu haben (so schon SZ 68/151).

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