Spruch Dem Revisionsrekurs wird teilweise Folge gegeben. Die Beschlüsse der Vorinstanzen werden dahin abgeändert, daß sie zu lauten haben: "Gemäß § 292 k Abs 1 Z 2 EO wird festgestellt, daß der gesamte Pensionsbezug des Verpflichteten (und nicht nur der vom Forderungsübergang nach § 324 Abs 3 ASVG nicht …
Text Begründung: Nach mehreren vergeblichen Anfragen teilte der Hauptverband der Sozialversicherungsträger mit, daß der Verpflichtete von der Pensionsversicherungsanstalt der Arbeiter eine Pension beziehe. Der Beschluß über die Pfändung und Überweisung des Pensionseinkommens wurde dem Drittschuldner am…
Rechtliche Beurteilung Der Revisionsrekurs ist zulässig und im Sinne des gestellten Eventualantrages teilweise berechtigt. Vorauszuschicken ist, daß die verpflichtete Partei die Rechtsansicht des Rekursgerichtes, die in den Anträgen ganz allgemein gehaltenen Formulierungen seien ungeeignet, ein Begehren auf Erhöhung des…