JudikaturJustizRS0107673

RS0107673 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
07. Mai 1997

Die Anspruchsvoraussetzung "Erreichung eines bestimmten Lebensalters" beruht auf der Zweckbestimmung der Pensionsversicherung, einen Ersatz für den durch das Absinken der Arbeitskraft bedingten Entfall des Arbeitseinkommens zu schaffen.

Entscheidungen
2