(1) Anspruch auf Alterspension hat der Versicherte nach Vollendung des 65. Lebensjahres (Regelpensionsalter), die Versicherte nach Vollendung des 60. Lebensjahres (Regelpensionsalter), wenn die Wartezeit (§ 111) erfüllt ist.
(Anm.: Abs. 2 aufgehoben)
(Anm.: Abs. 3 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 71/2003)
APG · Allgemeines Pensionsgesetz
§ 16 In-Kraft-Treten und Übergangsbestimmungen
…Lebensjahr vor dem 1. Jänner 2024 vollenden, nach § 253 Abs. 1 ASVG (§ 130 Abs. 1 GSVG, § 121 Abs. 1 BSVG); für weibliche Versicherte, die das 60. Lebensjahr am oder nach dem 1. Jänner 2024 vollenden, bestimmt sich das Anfallsalter nach § 3 des…
§ 34 Erhöhung von Pensionen mit Stichtag im Jahr 2024
…das Kalenderjahr 2024 fällt: 1. Alterspensionen nach § 4 Abs. 1 oder § 253 ASVG (§ 130 GSVG, § 121 BSVG), Schwerarbeitspensionen nach § 4 Abs. 3 und vorzeitige Alterspensionen nach § 25 Abs. 4 und 5; 2. Korridorpensionen nach § …
§ 37 Erhöhung von Pensionen mit Stichtag im Jahr 2025
…das Kalenderjahr 2025 fällt: 1. Alterspensionen nach § 4 Abs. 1 oder § 253 ASVG (§ 130 GSVG, § 121 BSVG), Schwerarbeitspensionen nach § 4 Abs. 3 und vorzeitige Alterspensionen nach § 25 Abs. 4 und 5; 2. Korridorpensionen nach § …
ASVG · Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
§ 100 Erlöschen von Leistungsansprüchen.
…mit Erfüllung der Voraussetzungen für den Anspruch auf Alterspension nach § 253 bzw. Knappschaftsalterspension nach § 276 (§ 130 GSVG, § 121 BSVG oder § 4 Abs. 1 APG), wenn sie auf einen Monatsersten fällt, sonst mit dem der Erfüllung der Voraussetzungen folgenden Monatsersten. § …
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