Spruch Dem Revisionsrekurs der Gegner der gefährdeten Partei wird nicht Folge gegeben. Der Revisionsrekurs der gefährdeten Partei wird gemäß §§ 78, 402 EO iVm § 526 Abs 2 Satz 1 ZPO mangels der Voraussetzungen des § 528 Abs 1 ZPO zurückgewiesen (§ 528a iVm § 510 Abs 3 ZPO). Die Gegner der gefährdeten Pa…
Text Begründung: Die gefährdete Partei (im folgenden kurz "T*****") und die erste Gegnerin der gefährdeten Partei (im folgenden kurz "S*****") sind zu je 50 % Komplementäre der in der Rechtsform einer offenen Handelsgesellschaft geführten Anton B***** Co, F*****, BRD (im folgenden - soweit nicht der U…
Rechtliche Beurteilung Der von den Gegnern der gefährdeten Partei gegen den stattgebenden Teil der Rekursentscheidung erhobene Revisionsrekurs ist nicht berechtigt; der von der gefährdeten Partei gegen den abweisenden Teil der Rekursentscheidung erhobene Revisionsrekurs war mangels der Voraussetzungen des § 502 Abs 1 ZPO…