Spruch Der Rekurs wird mangels der Voraussetzungen des § 502 Abs 1 ZPO (§ 519 Abs 2 ZPO) gemäß § 526 Abs 2 Satz 1 ZPO zurückgewiesen. Die beklagte Partei ist schuldig, der klagenden Partei die mit S 9.900,-- (darin S 1.650,-- USt) bestimmten Kosten des Rekursverfahrens vor dem Obersten Gerichtshof binnen…
Text Begründung: Mit seiner am 19.5.1995 beim Erstgericht eingelangten Klage begehrte der Kläger, den Beklagten zur Zahlung eines Betrages von S 185.000,-- sA schuldig zu erkennen. Er habe im April 1993 beim Beklagten einen "Lotus-Seventy-Seven" gekauft und sofort eine Anzahlung von S 65.000,-- geleist…
Rechtliche Beurteilung Gemäß § 526 Abs 2 ZPO vermag auch im Falle des § 519 Abs 2 ZPO die Beurteilung des Gerichts zweiter Instanz über das Vorliegen einer erheblichen Rechtsfrage den Obersten Gerichtshof bei der Prüfung der Zulässigkeit des Rekurses nicht zu binden. Der vom Berufungsgericht relevierten Rechtsfrage der F…