RS0107641 – OGH Rechtssatz
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Verknüpfungen & Referenzen
Von den Belegärzten aus ihrem Honorar der Operationsschwester zugebilligte Assistenzgebühren, die von deren Arbeitgeberin einbehalten und nach Abführen von Sozialversicherungsbeiträgen ausgezahlt werden, sind im Konkurs der Arbeitgeberin von dieser geschuldetes Entgelt im Sinne des § 1 Abs 2 Z 1 IESG.