JudikaturJustizRS0107641

RS0107641 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
29. März 2001

Von den Belegärzten aus ihrem Honorar der Operationsschwester zugebilligte Assistenzgebühren, die von deren Arbeitgeberin einbehalten und nach Abführen von Sozialversicherungsbeiträgen ausgezahlt werden, sind im Konkurs der Arbeitgeberin von dieser geschuldetes Entgelt im Sinne des § 1 Abs 2 Z 1 IESG.

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