Spruch Dem Revisionsrekurs wird nicht Folge gegeben.…
Text Begründung: Der am 13.3.1994 verstorbene Erblasser hinterließ seine Ehegattin, Dr.Brigitte H, und drei Kinder aus seiner geschiedenen Ehe mit Andrea H: die am 21.5.1975 geborene, volljährig erklärte Catharine, den am 8.3.1977 geborenen, damals noch mj. Maximilian und die am 28.3.1978 geborene mj. …
Rechtliche Beurteilung Der Revisionsrekurs ist zulässig, aber nicht berechtigt. Im Fall der E GlU 2076 hatte der Erblasser einen Testamentsexekutor mit der Bestimmung ernannt, daß sich dieser den Besitz der Verlassenschaft zu setzen habe. Der Oberste Gerichtshof führte damals aus, der Erbe könne nach § 810 ABGB die Über…