Spruch Dem Revisionsrekurs wird teilweise Folge gegeben. Die Beschlüsse des Erstgerichts und des Rekursgerichts, dessen Entscheidung betreffend den Zeitraum von 1. 3. 2005 bis 31. 10. 2006, für den der Antrag zurückgezogen wurde (§ 11 Abs 1 AußStrG), als unangefochten unberührt bleibt, werden dahin abgeänd…
Text Begründung: Die Ehe der Eltern der drei Kinder wurde am 17. 11. 2005 geschieden. Die Kinder werden im Haushalt des Vaters, der mit der Obsorge betraut ist, gepflegt und erzogen. Die Mutter, die als Angestellte ein durchschnittliches monatliches (Netto )Einkommen von 1.829 EUR im Jahr 2004, von 2.2…
Rechtliche Beurteilung Der Revisionsrekurs ist zulässig und teilweise berechtigt. Ein Zugeständnis der Mutter, sie erziele aus laufenden Arbeitslosenbezügen (weiterhin, also auch im Jahr 2008) ein durchschnittliches monatliches Einkommen von 1.180 EUR, kann schon deshalb nicht angenommen werden, weil eine solche Annahme d…