JudikaturJustizRS0107489

RS0107489 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
30. Oktober 2017

Ein Geständnis ist ganz allgemein nicht nur unwirksam, sondern liegt auch gar nicht vor, wenn die Unrichtigkeit der als zugestanden angenommenen Tatsache sich aufgrund des Akteninhaltes eindeutig ergibt.

Entscheidungen
7