JudikaturJustizRS0107488

RS0107488 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
29. März 2022

Ein schlüssiges gerichtliches Geständnis kann nur aus ausdrücklichen Parteierklärungen, nicht aber aus bloßem Schweigen oder aus einem anderen Verhalten der Partei abgeleitet werden.

Entscheidungen
5