Spruch Der außerordentlichen Revision wird Folge gegeben. Die Urteile der Vorinstanzen werden aufgehoben. Die Rechtssache wird an das Erstgericht zur neuerlichen Verhandlung und Entscheidung zurückverwiesen, das auf die Kosten des Rechtsmittelverfahrens wie auf Verfahrenskosten erster Instanz Bedacht zu…
Text Begründung: Die Klägerin brachte vor, daß sie mit Schlußhonorarnote vom März 1995 über von ihr erbrachte Architekten- und Ingenieurleistungen als Generalplaner einen Restbetrag von insgesamt S 6,393.955,93 in Rechnung gestellt habe. Dieser Rechnungsbetrag sei fällig. Die Beklagte habe einseitig un…
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist zulässig und berechtigt. Das Geständnis ist eine Wissenserklärung einer Partei, daß eine tatsächliche für den Zugestehenden ungünstige Behauptung des Gegners richtig sei. § 267 ZPO unterstellt Tatsachenbehauptungen ohne ausdrückliches Geständnis (schlüssige Geständnisse) der Verha…