Spruch Die Nichtigkeitsbeschwerde wird verworfen. Den Berufungen wird nicht Folge gegeben. Dem Angeklagten fallen auch die Kosten des Rechtsmittelsverfahrens zur Last.…
Text Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Walter P***** des Verbrechens des versuchten schweren Betruges nach §§ 15, 146, 147 Abs 1 Z 1, Abs 3 StGB schuldig erkannt. Darnach hat er im Dezember 1993 in Hall in Tirol mit dem Vorsatz, sich durch das Verhalten der Getäuschten unrechtmäßig zu bereich…
Rechtliche Beurteilung Der Angeklagte bekämpft dieses Urteil mit einer auf die Z 4, 5, 9 lit a und 10 des § 281 Abs 1 StPO gestützten Nichtigkeitsbeschwerde; indes zu Unrecht. Entgegen der Verfahrensrüge (Z 4) hat das Erstgericht durch die Abweisung des Antrages des Angeklagten auf Enthebung der Sachverständigen Dr.Marg…