JudikaturJustizRS0107340

RS0107340 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
23. September 2020

Die subjektiven Grenzen der materiellen Rechtskraft bestimmen den Personenkreis, auf den sich ihre Bindungswirkung und Einmaligkeitswirkung erstreckt, dagegen geben die objektiven Grenzen Auskunft über die Entscheidungswirkungen in sachlicher Hinsicht.

Entscheidungen
15