Text Begründung: Der Kläger war bei der Beklagten vom 17. 3. 1997 bis 28. 2. 2014, zuletzt als Filialleiter, beschäftigt. Am 26. 2. 2014 sprach die Beklagte die Kündigung aus, weil sie nach einer Kontrolle festgestellt hatte, dass ein anderer Mitarbeiter der Beklagten, der Zeuge F., für den Kläger an me…
Rechtliche Beurteilung Nach herrschender Rechtsprechung und Lehre liegt in der Kündigung durch den Arbeitgeber grundsätzlich ein konkludenter Verzicht auf die Ausübung des Entlassungsrechts bezüglich des der Kündigung vorausgegangenen Verhaltens (RIS Justiz RS0029226; RS0028276; Kuderna , Entlassungsrecht² 27; Pfeil in Z…