JudikaturJustizRS0106909

RS0106909 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
24. März 2015

Die bloße Behauptung eines die Freiheit des Eigentums beschränkenden Rechts ist noch keine Anmaßung, daher nicht mit der actio negatoria abzuwehren, sie kann aber eine negative Feststellungsklage begründen.

Entscheidungen
8