JudikaturJustizRS0106875

RS0106875 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
21. Oktober 2022

Die Wettbewerbsbeschränkung und die Handelsbeeinträchtigung müssen, um vom Kartellverbot erfasst zu sein, aber auch spürbar sein. Spürbarkeitskriterien sind der Marktanteil, die Marktstellung, die finanziellen Ressourcen und der Umfang der Produktion der beteiligten Unternehmen sowie der Umfang der betroffenen Handelsströme.

Entscheidungen
14