JudikaturJustizRS0106615

RS0106615 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
17. Januar 2018

Auch dann, wenn die Satzungen keine vorherige Anhörung des auszuschließenden Mitgliedes vorsehen, muss diesem Gelegenheit gegeben werden, sich rechtliches Gehör zu verschaffen.

Entscheidungen
9